Seit Jahren entwickeln führende Software-Hersteller und Webdesigner Standards, an die sich Webdesigner und Browser-Hersteller halten sollen. Die Einhaltung dieser Standards fand aber nur unzureichende Beachtung.
Am 24. Juli 2002 ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die Verordnung wird in Kurzform auch Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) genannt.
Ziel dieses gesetzlichen Fundamentes ist es, Internetseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Zunächst werden Rahmenbedingungen für die Träger öffentlicher Gewalt (Bundesverwaltung) in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) bestimmt. Internetseiten des Bundes müssen schrittweise bis spätestens zum 31.12.2005 barrierefrei gestaltet werden. Mit der
Zielvereinbarung dieser Verordnung soll auf breiter Basis das barrierefreie Design in elektronischen Medien erreicht werden.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trat am 01.05.2002 in Kraft. Es ist aus der Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) entwickelt. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist zentrale Forderung des BGG. Laut
§ 4 BGG wird Barrierefreiheit folgendermaßen definiert:
» Barrierefrei sind bauliche oder sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. «
Die höchste Instanz für Entwicklungen im Internet ist das
World Wide Web Consortium (W3C). Seit der Gründung im Jahr 1994 wurden mehr als 50 Spezifikationen und 40 Empfehlungen für webbasierte Anwendungen veröffentlicht. Die Ziele und Arbeitsprinzipien des W3C lassen sich in folgende 7 Punkte zusammenfassen: